Allgemeine Verkaufs- und Geschäftsbedingungen der Firma Balkon Geißler

 

1. Geltungsbereich

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Leistungsbedingungen (im Folgenden kurz AGB genannt) gelten für Verträge zwischen:

Firma Balkon Geißler
vertreten durch Herrn Franz Geißler
Jägerberg 8
88430 Rot an der Rot / Haslach

Telefon:              +49(0)8395/910770-0
Fax:                     +49(0)8395/910715
E-Mail:                info@balkon-geissler.de

(im Folgenden kurz Firma Geißler) und ihren Kunden (Verbraucher1 und Unternehmer2).

1 Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

2 Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs.1 BGB).

  1. Ergänzende, abweichende oder dieser AGB entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt und bedürfen keines weiteren Widerspruchs unsererseits (gem. § 310 Abs.1 BGB). Nebenabreden und über unsere AGB hinausgehende Vereinbarungen werden in der individuellen Vertragsgestaltung formuliert und bedürfen der Schriftform.

2. Widerrufsrecht

1.     Wenn der Kunde Verbraucher nach § 13 BGB ist und von Firma Geißler Waren, Produkte oder Dienstleistungen im Sinne des Fernabsatzgesetzes (§355 BGB) erwirbt, hat er das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den entsprechenden Vertrag zu widerrufen.

2.     Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

3.     Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Frist abgesendet wird.

4.     Um dieses Recht auszuüben, muss der Kunde uns,
Firma Balkon Geißler
Jägerberg 8
88430 Rot an der Rot / Haslach

Telefon +49(0)8395/910770-0
Telefax +49(0)8395/910715
E-Mail info@balkon-geissler.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren.

5.     Er kann das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite https://www.balkon-geissler.de elektronisch ausfüllen und übermitteln. Macht er von dieser Möglichkeit Gebrauch, wird Firma Geißler unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang des Widerrufs zurücksenden.

6.     Für daraus resultierende Rückzahlungen verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben. Es sei denn, mit Ihnen wurde eindeutig und schriftlich etwas anderes vereinbart.

7.     Die Firma Geißler weist hiermit den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass dieses Recht für individuelle Produkte und Leistungen, die maßgeblich durch den Kunden bestimmt oder auf seine Bedürfnisse zugeschnitten sind, nicht zutrifft. Ebenso gilt dieses Recht nicht, wenn die Kontaktaufnahme vom Kunden ausging (§312g BGB).

8.     Widerruft der Kunde in diesen Fällen vor Beendigung der Arbeiten den Vertrag, hat Firma Geißler Anspruch auf Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen, die verwendeten und nicht mehr ausbaubaren Materialien, sowie sonstiger Kosten.

9.     Das Widerrufsrecht erlischt, wenn die Leistung bereits vollständig erbracht und mit der Ausführung erst begonnen wurde, nachdem der Kunde dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat (§356 BGB ff).

10.     Ein Recht auf Rückbau besteht nicht.

 

3. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

  1. Vertragsschluss
    Die Präsentation unserer Produkte und Leistungen, sowie allgemeine Angaben zu Preisen und Maßen dienen nur der groben Orientierung und sind deshalb unverbindlich.

1.1      Bestellungen bei Firma Geißler, stellen ein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages an Firma Geißler dar. Die Bestellbestätigung ist keine Annahme des Vertrages, sondern lediglich eine Eingangsbestätigung durch Firma Geißler.

1.2      Die Annahme erfolgt durch Firma Geißler erst mit gesonderter schriftlicher Auftragsbestätigung oder der Lieferung der Produkte, bzw. der Erbringung der Leistung.

1.3      Angebote der Firma Geißler gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend.

  1. Lieferung und Leistungserbringung

2.1      Mit Vertragsschluss verpflichtet sich Firma Geißler zur Lieferung, bzw. fachgerechten Montage der vereinbarten Produkte und Leistungen laut schriftlicher Auftragsbestätigung.

2.2      Für die von Firma Geißler erstellten und übergebenen Zeichnungen und allen anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentum und die Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf unser Verlangen hin, an uns zurückzugeben.

2.3      Voraussetzung für die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung besteht in der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden. Diese sind im Wesentlichem die Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, sowie die Bezahlung einer evtl. vereinbarten Vorauszahlung.

2.5      Die Firma Geißler liefert ab Lager an die vom Kunden angegebene Adresse in Deutschland.

2.6      Bei angezeigter Versandbereitschaft geht die Gefahr mit Übergabe der Produkte an den Spediteur, bzw. bei Abholung durch den Kunden, auf den Kunden über.

2.7      Sofern der Kunde die Annahme unserer Produkte schuldhaft verweigert, ist er verpflichtet an Firma Geißler Schadenersatz in Höhe von 8 % der Nettoauftragssumme zu zahlen. Darüberhinausgehende Ansprüche der Firma Geißler bleiben ausdrücklich vorbehalten. Dem Kunden ist es hingegen ausdrücklich gestattet, den Nachweis zu führen, dass ein geringerer Schaden als der geltend gemachte entstanden ist.

  1. Zeiten, Fristen und Termine

3.1      Die Angaben von Firma Geißler zu Liefer- und Montagefristen beruhen auf Schätzungen. Sie sind daher unverbindlich und geben nur den voraussichtlichen Termin an.

3.2      Lieferfristen sind verbindlich, sobald sie durch Firma Geißler schriftlich und ausdrücklich bestätigt werden. Sie gelten als eingehalten, wenn die Produkte innerhalb der Frist unser Werk verlassen oder die Lieferbereitschaft dem Kunden mitgeteilt wird.

3.3      Bei Überschreiten der Lieferfrist hat der Kunde uns eine angemessene Nachfrist zu gewähren.

3.4      Wird die Lieferfrist einschließlich der Nachfrist nicht eingehalten, haften wir für den Rechnungswert derjenigen Produkte bzw. Teilmengen der Produkte, die nicht fristgerecht geliefert wurde.

3.5      Die Firma Geißler ist zu Teillieferungen berechtigt und dementsprechende Teilabrechnungen sind im zumutbarem Umfang zulässig.

3.6      Beide Vertragsparteien sind berechtigt, vereinbarte Termine aus wichtigem Grund, insbesondere aufgrund hinderlicher Witterungsverhältnisse, abzusagen. Die Absage hat unverzüglich nach Kenntnis von dem wichtigen Grund zu erfolgen. Bei Absage eines Termins verlängert sich die Zeit bis zum Abschluss der Leistungserbringung um den Zeitraum des Vorliegens des wichtigen Grundes, mindestens jedoch um eine Woche.

3.7      In Fällen nicht voraussehbarer betrieblicher Behinderungen (z.B. Beschaffungsschwierigkeiten von Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Zulieferanten) sowie bei Arbeitskämpfen, behördlichen Eingriffen und höherer Gewalt (z.B. politische Ereignisse wie Krieg/Revolution, Naturkatastrophen wie Überschwemmungen/Erdbeben, gesundheitliche Notlagen wie Pandemien/Seuchen) verlängern sich auch verbindliche Fristen angemessen, bzw. solang das Ereignis in seiner Wirkung andauert und die Lieferung beeinträchtigt.

3.8      Der Kunde hat für die diebstahlsichere Unterbringung der Liefergegenstände und des Montagegeräts bis zur Fertigstellung der Arbeiten zu sorgen. Wird die Lieferung nach Meldung der Lieferbereitschaft durch, von uns nicht zu vertretende Umstände, ganz oder teilweise verzögert, verlängert sich die Lieferzeit um diesen Zeitraum und können die hierdurch zusätzlich entstehenden Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

  1. Mitwirkungspflichten

4.1      Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der der Montage bzw. der Leistungserbringung zu sorgen.

Insbesondere zählt hierzu:

4.1.1      dass der Ort des Einbaus zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich ist
4.1.2      dass sich auf und unterhalb des Arbeitsplatzes keine Gegenstände befinden
4.1.3      dass bestehende Geländer, Schutzwände, Scheiben und schützenswerte Gegenstände im Arbeitsumkreis abgedeckt sind, z.B. durch Rollläden, Planen oder anderes, um Verschmutzungen und Schäden durch Flex-, Schneide- und Sägearbeiten zu vermeiden
4.1.4      dass eine Fläche für Säge- und Schneidearbeiten zur Verfügung steht, die mit einem Besen oder Wasserschlauch gereinigt werden kann
4.1.5      dass für die Monteure in der Nähe des Arbeitsortes Sanitärräume nutzbar sind
4.2      Der Kunde ist verpflichtet, die erforderliche Energie und der Wasserversorgung (inkl. Wasserschlauch) einschließlich der erforderlichen Anschlüsse auf seine Kosten bereitzustellen.

4.3      Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist Firma Geißler berechtigt, aber nicht verpflichtet, an Stelle und auf Kosten des Kunden diese Handlungen zum vereinbarten Stundensatz vorzunehmen und abzurechnen.

4.4      Der Kunde muss sicherstellen, dass die von Firma Geißler vertraglich geschuldeten Leistungen nicht die Rechte Dritter beeinträchtigen.

4.5      Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.

  1. Zahlungsbedingungen

5.1      Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden.

5.2      Im Fall eines Zahlungsverzuges und nach einer erfolglosen Mahnung ist Firma Geißler berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. zu erheben.

5.3      Ist der Kunde Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, beträgt dieser Zinssatz 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz.

5.4      Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. (§288 BGB)

  1. Preise und Kosten

6.1      Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. MwSt. und zzgl. Verpackung und Versandkosten.

6.2      Werden Preise frei Haus vereinbart, so verstehen sich diese einschließlich Verpackung und Fracht. Die Entladung, Sicherung und Einlagerung oder Zwischenlagerung erfolgt durch den Kunden oder von ihm beauftragte Personen.

6.3      Die in unserer Auftragsbestätigung verbindlichen Preise setzen voraus, dass unsere Lieferungen und Leistungen innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss geliefert oder erbracht werden. Sollte die Lieferung oder Montage nicht innerhalb von vier Monaten erfolgen, so behalten wir uns ausdrücklich vor, unter Berücksichtigung der geänderten Preisgrundlagen eine Preisanpassung vorzunehmen.

6.4      Für Änderungen des Liefer- und Leistungsumfanges, insbesondere Konstruktionsänderungen, die nach unserer Auftragsbestätigung auf Wunsch des Kunden vorgenommen werden, steht Firma Geißler eine gesonderte Vergütung zu.

6.5      Ergibt sich während der Montage, dass die zu erwartenden Kosten die in der Auftragsbestätigung veranschlagten Kosten übersteigen, werden wir den Kunden unverzüglich nach Feststellung hierüber informieren. Gleiches gilt für bereits vorhandene Mängel, die wir erst bei der Montage feststellen und die bisher nicht vom Auftrages miterfasst wurden.

6.6      Das Bauobjekt wird nach einem von uns nicht zu vertretenden Abbruch der vereinbarten Arbeiten nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und gegen Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt.

6.7      Vorvertragliche, verbindliche Angebote werden nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Kunden erstellt.

6.8      Ein vom Kunden gewünschtes Angebot ist nur verbindlich, wenn es von uns schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird. Die erforderlichen Leistungen, die für die zur Abgabe des Angebotes notwendig sind, können dem Kunden berechnet werden, wenn es nicht zu einer vertraglichen Lieferung bzw. Montage kommt, oder diese bei der Durchführung nicht verwertet werden können.

  1. Eigentumsvorbehalt

7.1      Die gelieferten Produkte und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Firma Geißler (nachfolgend: Vorbehalts-Produkte).

7.2      Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gilt zusätzlich folgendes:

7.2.1     Die gelieferten Produkte bleiben Eigentum von Firma Geißler bis zur Erfüllung sämtlicher zustehender Ansprüche gegen den Kunden, auch wenn einzelne Produkte bezahlt worden sind.

7.2.2     Der Kunde ist befugt, die Vorbehalts-Produkte im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb an Dritte weiter zu veräußern, wenn sichergestellt wird, dass die Zahlung an Firma Geißler erfolgt und dass das Eigentum auf den Dritten erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.

7.2.3     Der Kunde darf ohne Zustimmung von Firma Geißler, die Vorbehalts-Produkte nicht verpfänden oder zur Sicherung übereignen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehalts-Produkte durch den Kunden erfolgt ausschließlich im Namen und im Interesse von Firma Geißler. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde Firma Geißler unverzüglich zu informieren.

7.2.4     Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weiterverkauf der Vorbehalts-Produkte einschließlich aller Nebenrechte in voller Höhe und im Voraus sicherungshalber an Firma Geißler ab, die diese Abtretung annimmt. Bis auf Widerruf und solange sich der Kunde nicht in Verzug befindet, ist der dieser berechtigt, die an Firma Geißler abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen; er ist jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise, z. B. durch Abtretung, zu verfügen.

7.2.5     Auf Verlangen von Firma Geißler hat der Kunde diese Abtretung dem betreffenden Drittkunden bekannt zu machen. Außerdem muss er die, zur Geltendmachung seiner Rechte gegen den Drittkunden, erforderlichen Unterlagen, z. B. Rechnungen, der Firma Geißler aushändigen und die erforderlichen Auskünfte erteilen. Firma Geißler wird die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden nach eigener Wahl freigeben, soweit deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

  1. Abnahme und Rechnungsstellung

8.1      Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Festgestellte Mängel sind jedoch der Firma Geißler mitzuteilen.

8.2      Firma Geißler ist berechtigt, in sich abgeschlossene Teile der Leistung als fertiggestellt anzuzeigen. In diesem Fall ist der Kunde zur gesonderten Abnahme verpflichtet.

8.3      Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwölf Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt.

8.4      Hat der Kunde das Bauobjekt Objekt ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme spätestens nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den genannten Zeitpunkten geltend zu machen.

8.5      Die Firma Geißler ist zur Stellung einer Rechnung nach Abnahme, auch nach einer Teilabnahme, berechtigt. (§ 632a BGB) Erfolgt eine Rechnung für Teile der Leistung, erstellt der Firma Geißler nach Erbringung der gesamten Leistung eine Schlussrechnung.

8.7      Wünscht der Kunde über die übliche Rechnungsstellung incl. Rechnungskopien hinaus, gesonderte Rechnungen oder Teilrechnungen für bestimmte Zwecke, z.B. zur Aufsplittung an verschiedene Personen als Rechnungsempfänger, kann Firma Geißler für diesen Abrechnungsmehraufwand ein zusätzliches Entgelt bis zu 80,00 € incl. USt. berechnen, sofern Firma Geißler den Kunden zuvor ausdrücklich darauf hingewiesen hat.

  1. Mängelrechte und Gewährleistung

9.1    Die Gewährleistung richtet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

9.2     Die Rechte aus einer etwaigen Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt.
9.3     Der Kunde ist verpflichtet, offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Produkte und Leistungen anzuzeigen.
9.4     Zur Wahrung der Frist genügt die Absendung der Anzeige innerhalb der Frist.
9.5     Später auftretende Mängel sind unverzüglich anzuzeigen.
9.6     Die Mängel sind schriftlich und so detailliert wie es dem Kunden möglich ist, zu beschreiben.
9.7     Bei berechtigter Mängelanzeige muss der Kunde vor einem finanziellen Schadensausgleich der Firma Geißler erst ausreichend Gelegenheit mit angemessener Frist zur Nachbesserung /Nacherfüllung gewähren.
9.8     Darüber hinaus hat die Firma Geißler das Recht, bei Fehlschlagen eines Nacherfüllungsversuches eine neuerliche Nacherfüllung nach oben genannten Bedingungen vorzunehmen.
9.9     Die Gewährleistungsfristen beginnen mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Kunden, oder im Falle einer Montage, mit der Abnahme.
9.10     Hat der Kunde ohne Einwilligung von Firma Geißler Instandsetzungs- oder Montagearbeiten selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt sowohl die Gewährleistung als auch die Haftung von Firma Geißler für diese Arbeiten. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.
9.11     Zeigt der Kunde einen Mangel an, der nach Überprüfung durch Firma Geißler nicht besteht, und hatte der Kunde bei der Anzeige Kenntnis vom Nichtbestehen, oder war infolge von Fahrlässigkeit im Irrtum darüber, so hat der Kunde die entstandenen Kosten zu ersetzen. Der Kunde ist jedoch berechtigt, dass Bestehen des angezeigten Mangels nachzuweisen.

9.12     Ist der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so gilt nach § 377 ff. HGB zusätzlich folgendes:
9.12.1     Der Unternehmerkunde ist verpflichtet, den Liefergegenstand sofort nach Empfang zu untersuchen und bestehende Mängel unverzüglich und schriftlich (Brief, Bild, Telefax oder E-Mail) der Firma Geißler mitzuteilen. Mängel, die verspätet angezeigt werden, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Mängel, die gegenüber Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechte Anzeige dar.

9.12.2     Für den Fall, dass aufgrund einer berechtigten Mängelrüge eine Nacherfüllung in Form einer Neulieferung erfolgt, gelten die Bestimmungen über die Lieferzeit entsprechend.
9.12.3     Das Wahlrecht, ob eine Neulieferung der Sache oder eine Mangelbehebung stattfindet, obliegt der Firma Geißler und wird nach billigem Ermessen getroffen.

9.13.     Folgende Abweichungen stellen keine Mängel im Sinne der Gewährleistung dar:
9.13.1     Flugrost, Späne, Staub und ähnliches, da der Unternehmer nur zur besenreinen Übergabe des Arbeitsortes verpflichtet ist.
9.13.2     Kleinere verarbeitungsbedingte Unebenheiten und Kratzer; maßgeblich ist hier der Abstand von 5m bei diffusem Licht gemäß der Pulverbeschichtungsnorm. Entsprechendes gilt für Farbabweichungen.
9.13.3     Die Toleranz bei Anschlüssen von Folgeprofilen von Aluminiumbalkonen beträgt 1mm.
9.13.4     Abweichungen bei Glaselementen, die im Rahmen des „Toleranz Handbuchs“ der Hersteller liegen.
9.13.5     Haarrisse in der Ausgleichsschicht (Estrich) sowie leichte Unebenheiten im Boden stellen kein Mangel dar.

  1. Haftungsbegrenzung

11.1     Firma Geißler haftet grundsätzlich nicht für Fehler, die sich aus den vom Kunden eingereichten Unterlagen oder durch unklare bzw. mündliche Angaben ergeben. Der Kunde muss alle in Angeboten und Auftragsbestätigungen gemachten Angaben für Anfertigungen und Durchführungen von Leistungen kontrollieren. Nach Erteilung eines Auftrages werden diese Angaben zur Durchführung zugrunde gelegt
11.2     Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (§1 ff. ProdHaftG) sind Schäden, die die Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer Sache betreffen, und aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit entstanden sind bzw. auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, weder ausgeschlossen noch beschränkt.
11.3     Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Firma Geißler – außer in unter 11.1 genannten Fällen – nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
11.4     Unbeschadet der Bestimmungen über die Gewährleistung bei Mängeln sowie den unter 11.2 und 11.3 genannten Regelungen sind Schadensersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen.

4. weitere Bestimmungen

  1. Datenspeicherung

1.1     Für die vertragsgemäße Auftragsabwicklung erforderlichen Daten werden von Firma Geißler gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz und der DSGVO gespeichert und nur in diesem Zusammenhang verwendet.
1.2     Die Speicherung der Daten über die Zeit der Auftragsabwicklung hinaus, findet nur solang statt, wie weitere gesetzliche Bestimmungen dies zwingend erforderlich machen.

  1. Rechtswahl und Gerichtsstand

2.1     Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere UN-Kaufrechts (CISG).
2.2     Erfüllungsort ist der Sitz der Firma Geißler und Gerichtsstand ist Biberach, soweit keine weiteren gesetzlichen Bestimmungen zwingend etwas anderes vorschreiben.

  1. Verbraucherschlichtung

3.1     Wir sind nicht zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bereit und auch nicht dazu verpflichtet.
3.2     Grundsätzlich können Kunden, die für allgemeine Verbraucherprobleme zuständige Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. kontaktieren.

KONTAKT:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein

mail@verbraucher-schlichter.de
Telefon: 07851 / 795 79 40
Fax: 07851 / 795 79 41

 

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